Bilaterale Verträge mit Deutschland
Das Fürstentum Monaco und die Bundesrepublik Deutschland haben am 27. Juli 2010 ein Abkommen über die Amtshilfe in Steuer-, Zivil- und Strafsachen durch Informationsaustausch unterzeichnet, das am 12. Januar 2012 in Kraft trat (Ordonnance Souveraine 3.627 vom 12. Januar 2012 – Verordnung des Souveräns vom 20. Januar 2012).
1966 trat die Bundesrepublik Deutschland der Internationalen Kommission für die wissenschaftliche Erforschung des Mittelmeers (C.I.E.S.M.) bei.
Darüber hinaus Kooperiert Monaco seit 2016 über die Direktion für Internationale Zusammenarbeit mit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Madagaskar im Rahmen einer Kofinanzierung zusammen, um die madagassische Zivilgesellschaft zu unterstützen: So wurde gemeinsam mit der Europäischen Union und der französischen Botschaft ein Multi-Geber-Fonds (mit dem Namen "Fanainga") eingerichtet. Der Fonds wird von der deutschen G.I.Z. (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit / Agence de coopération internationale allemande pour le développement). verwaltet.
Nach einer Unterstützung der Pilotphase im Jahr 2016 hat Monaco im Zeitraum 2017-2022 einen Globalzuschuss in Höhe von 550.000 € und die B.M.Z. (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) einen Betrag von 1,9 Mio. € bereitgestellt. Monaco beteiligt sich gemeinsam mit Deutschland, der Europäischen Union und Frankreich über regelmäßige Lenkungsausschüsse an der Steuerung dieses Fonds. Eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von 300.000 € wurde von Monaco für den Zeitraum 2023-2025 für eine neue Phase mit dem Namen "Fanainga+" bereitgestellt, die den Prozess der Stärkung der Zivilgesellschaft erleichtern soll.