Amtliche Urkunden
Beglaubigung einer Unterschrift
Die Legalisierung einer Unterschrift dient dazu, die Unterzeichnung privatschriftlicher Urkunden (Urkunden, die in Abwesenheit eines Notars verfasst und unterzeichnet werden) durch eine offizielle Unterschrift zu beglaubigen.
Die diplomatischen und konsularischen Kanzleien sind befugt, Dokumente zu beglaubigen, die zuvor von der betreffenden monegassischen Verwaltungsbehörde legalisiert wurden.
Die anlässlich einer Unterschriftsbeglaubigung erhobenen Gebühren betragen 26 Euro pro Beglaubigung (Verordnung Nr. 15.881 vom 22. Juli 2003 zur Festlegung der Kanzleigebühren).