Leben in Österreich
Aufenthalt in Österreich
Monegassische Staatsangehörige dürfen für einen nicht erwerbstätigen Aufenthalt von bis zu drei Monaten ohne Visum nach Österreich einreisen, sofern sie eines der folgenden gültigen Dokumente besitzen:
- einen regulären Reisepass, der entweder noch gültig ist oder innerhalb der letzten fünf Jahre abgelaufen ist,
- einen gültigen Diplomatenpass,
- einen gültigen Dienstpass,
- einen gültigen Personalausweis,
- einen gültigen Sammelpass in Verbindung mit einem amtlichen Ausweisdokument,
- einen gültigen Seeschifffahrtspass.
Für Aufenthalte von mehr als sechs Monaten gelten die Bestimmungen über Niederlassung und Aufenthalt.
Da sich diese Informationen ändern können, empfehlen wir, die Website des österreichischen Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten zu konsultieren.
Arbeiten in Österreich
Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder einer kurzfristigen Tätigkeit, die einer Erwerbstätigkeit ähnelt (z. B. ein Praktikum), ist ein Visum erforderlich.
Bei Fragen zum österreichischen Arbeitsmarkt im Allgemeinen oder zu den erforderlichen Arbeitserlaubnissen wenden Sie sich bitte direkt an den österreichischen Arbeitsmarktservice (AMS).
Führerschein
Inhaber eines monegassischen Führerscheins, die nach Österreich ziehen, dürfen diesen für sechs Monate weiterhin verwenden. Er muss jedoch von einem internationalen Führerschein oder einer Übersetzung begleitet sein. Nach Ablauf dieser sechs Monate verliert der Führerschein seine Gültigkeit und muss umgetauscht werden.
Beim Umtausch eines Führerscheins aus einem Nicht-EU-/EWR-Land ist in der Regel eine praktische Fahrprüfung erforderlich. Beim Umtausch eines monegassischen Führerscheins ist jedoch keine praktische Fahrprüfung notwendig.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.