Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, mit einem gültigen Reisepass und einem Schengen-Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis eines EU/EWR-Landes sind für einen Kurzaufenthalt (weniger als 90 Tage) keine zusätzlichen Formalitäten erforderlich.

Da kein Sozialversicherungsabkommen zwischen dem Fürstentum Monaco und den oben genannten Ländern besteht, ist eine Entsendung möglich, jedoch auf 30 Tage pro Jahr begrenzt.

Ein schriftlicher Antrag muss per Post an das Arbeitsamt (Service de l’Emploi) an folgende Adresse gesendet werden:

Service de l'Emploi
17 rue Princesse Florestine
MC 98000
Monaco

Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Den Grund der Entsendung,
  • Den Vor- und Nachnamen des Arbeitnehmers,
  • Seine Qualifikationen,
  • Den genauen Zeitraum des Einsatzes,
  • Die Unterkunftsadresse in der Region während des Einsatzes.

Und muss begleitet sein von:

  • Einer Kopie des/der Identitätsdokument(e),
  • Einer Bescheinigung über eine Unfallversicherung am Arbeitsplatz während der Tätigkeit im Ausland.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Monentreprise oder durch Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsamt (E-Mail: emploi@gouv.mc / Telefon: (+377) 98 98 83 54).

Falls das Entsendeverfahren Baustellenarbeiten betrifft, beachten Sie bitte, dass vorab eine Genehmigungsanfrage bei der Wirtschaftsförderungsagentur (Direction du Développement Économique) eingereicht werden muss.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Monentreprise Oder durch Kontaktaufnahme mit der Wirtschaftsförderungsagentur:

Direction de l’Expansion Économique
9 rue du Gabian,
98000 Monaco
Telefon: (+377) 98 98 87 36
E-Mail: controletravaux@gouv.mc

Nein, mit einem gültigen Reisepass und einem Schengen-Visum bzw. einer Aufenthaltserlaubnis eines EU-/EWR-Mitgliedstaates sind für einen Kurzaufenthalt (unter 90 Tagen) keine weiteren Formalitäten erforderlich.

Für Staatsangehörige der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EU/EWR) genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Für Staatsangehörige von Nicht-EU-/Nicht-EWR-Ländern ist sowohl für einen Kurzaufenthalt (unter 90 Tagen) als auch für einen Langzeitaufenthalt (über 90 Tage) vor jeglichen Schritten ein Visum für Monaco erforderlich, das von den französischen Behörden ausgestellt wird.

Wenden Sie sich an das französische Konsulat in Ihrem Wohnsitzland. Die zu erfüllenden Formalitäten variieren je nach Staatsangehörigkeit und Herkunftsland.

Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links :
https://france-visas.gouv.fr/en/web/france-visas/monaco 
https://france-visas.gouv.fr/web/france-visas/monaco-justificatifs 

Bitte klicken Sie auf die folgenden Links für häufig gestellte Fragen zur Unternehmensgründung in Monaco.

Mangels eines Sozialversicherungsabkommens zwischen dem Fürstentum Monaco und den oben genannten Ländern ist eine Entsendung von Arbeitnehmern zwar möglich, jedoch auf 30 Tage pro Jahr begrenzt.

Ein schriftlicher Antrag muss per Post an das Arbeitsamt (Service de l'Emploi) unter folgender Adresse gesendet werden:

Service de l'Emploi
17 rue Princesse Florestine
MC 98000
Monaco

Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  • den Grund der Entsendung,
  • Vor- und Nachnamen des Arbeitnehmers,
  • dessen Qualifikationen,
  • den genauen Zeitraum des Einsatzes,
  • die Unterkunftsadresse des Arbeitnehmers in der Region während des Einsatzes.

Beizufügen sind:

  • eine Kopie des Ausweisdokuments/der Ausweisdokumente,
  • eine Bescheinigung über die Unfallversicherung am Arbeitsplatz während der Tätigkeit im Ausland.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://monentreprise.gouv.mc/en/themes/employment/staff-management/employee-secondments/how-to-second-an-employee-from-france-to-monaco 
oder durch Kontaktaufnahme mit dem Service de l’Emploi:
E-Mail: emploi@gouv.mc 
Telefon: (+377) 98 98 83 54

Wenn die Entsendung Baustellen betrifft, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall zuvor eine Genehmigung bei der Direction du Développement Économique beantragt werden muss.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://monentreprise.gouv.mc/en/themes/sector-specific-or-regulated-activities/specific-authorisations/one-off-activities-in-the-principality/how-to-request-permission-for-a-worksite 

Oder kontaktieren Sie die Direction de l’Expansion Économique:
Adresse: 9 rue du Gabian, 98000 Monaco
Telefon: (+377) 98 98 87 36
E-Mail: controletravaux@gouv.mc 

Die monegassische Staatsangehörigkeit kann durch Abstammung von der Mutter oder dem Vater, durch Heirat, Adoption oder Einbürgerung erworben werden.

Weder der Wohnsitz noch die Geburt im Fürstentum verleihen ein Recht auf Erwerb der monegassischen Staatsangehörigkeit, wie es früher der Fall war – mit Ausnahme von in Monaco geborenen Kindern unbekannter Eltern. Diese erhalten die monegassische Staatsangehörigkeit ausschließlich aufgrund ihrer Geburt auf dem Gebiet des Fürstentums.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://monservicepublic.gouv.mc/thematiques/nationalite-et-residence/nationalite-monegasque/acquisition-et-perte-de-nationalite/acquisition-de-la-nationalite-monegasque