Sich in Monaco niederlassen
Einwohner werden
Voraussetzungen
Wer über 16 Jahre alt ist und sich länger als drei Monate im Jahr in Monaco aufhalten möchte, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, die von den monegassischen Behörden gemäß dem französisch-monegassischen Abkommen über den Aufenthalt vom 18. Mai 1963 und dem Fürstlichen Verordnung Nr. 3.153 vom 19. März 1964 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Fürstentum Seite anzeigen.
Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Staatsangehörige)
Ein Personalausweis oder ein gültiger Reisepass genügt. Ein Visum ist nicht erforderlich.
Staatsangehörige aus Ländern außerhalb des EWR
Bevor etwas im Fürstentum unternommen wird, muss ein Langzeitvisum für Monaco beantragt werden, das von den französischen Behörden ausgestellt wird. Es ist zu beachten, dass auch Minderjährige ein Visum benötigen.
Kontaktieren Sie das französische Konsulat in Ihrem Wohnsitzland. Je nach Staatsangehörigkeit und Herkunftsland sind unterschiedliche Formalitäten zu erledigen.
In jedem Fall müssen Sie
- Nachweisen, dass Sie in Monaco über eine Wohnung verfügen, die der größe des Haushalts entspricht
- Garantieren, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen:
- einen Arbeitsvertrag haben
- Sie müssen Geschäftsführer oder Direktor eines Unternehmens sein, eine selbständige Tätigkeit ausüben oder ein Unternehmen gründen
- oder von Dritte unterstützt werden
- oder über ausreichende Ersparnisse verfügen
- Beweis für einen guten Charakter (Führungszeugnis, Strafregisterauszug oder ähnliches)
Mehr erfahren:
- La Cellule Attractivité - Hauptansprechpartner für Personen, die sich im Fürstentum privat niederlassen möchten - 2, rue du Gabian (5. Stock) - (+377) 98 98 98 98 welcome.guest@gouv.mc
- Le Monaco Business Office - für alle Anfragen im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens im Fürstentum - 9, rue du Gabian (2. Stock) - (+377) 98 98 00 creationentreprises@gouv.mc
- (+377) 98 98 98 98 - welcome.business@gouv.mc
- La Direction de la Sûreté Publique - Division de la Police Administrative - Section des Résidents - zuständig für Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - 3, rue Louis Notari 98000 Monaco - (+377) 93 15 30
Beantragung eines Aufenthaltstitels
Die Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung werden von der Abteilung für Aufenthaltsgenehmigungen, Bescheinigungen und Fundsachen der Polizeidirektion bearbeitet. Das Antragsverfahren ist je nach Projekt und Profil des Antragstellers unterschiedlich.
Es ist zu beachten, dass für Minderjährige unter 16 Jahren keine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wird. Es kann jedoch ein Reisedokument für ausländische Jugendliche ausgestellt werden, mit dem sie ins Ausland reisen können.
Alle Formulare und Informationen sind auf den Webseiten der Fürstlichen Regierung zu finden:
- Sich in Monaco niederlassen
- eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen
- Ein Unternehmen gründen
- Ihr Weg nach Monaco