Leben in Polen

Personenstand

Monegassische Staatsangehörige, die in Polen leben und arbeiten möchten, müssen über einen gültigen Personalausweis oder Reisepass verfügen (dieser muss mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus Polen oder einem anderen EU-Mitgliedstaat hinaus gültig sein).

Für touristische Aufenthalte von bis zu drei Monaten (maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) ist kein Visum erforderlich. Für touristische Aufenthalte von mehr als drei Monaten oder Geschäftsreisen ist jedoch ein Visum erforderlich.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Verfahren zur Erlangung einer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis finden Sie auf den folgenden Webseites:

Innenministerium und Verwaltung der Republik Polen
Konsularabteilung der Botschaft der Republik Polen in Paris

Führerschein

Der monegassische Führerschein wird von den polnischen Behörden anerkannt ([hier klicken für den Link zum Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968]).

Dabei gelten folgende vier Bedingungen:

  • Sie müssen das in Polen für die entsprechende Führerscheinklasse erforderliche Mindestalter erreicht haben.
  • Ihr Fahrrecht darf im Ausstellungsland nicht ausgesetzt, entzogen oder annulliert worden sein.
  • Ihr Fahrrecht darf in Polen nicht bereits annulliert oder für ungültig erklärt worden sein, bevor Sie Ihren ausländischen Führerschein erhalten haben.
  • Sie müssen die medizinischen Bedingungen, die auf Ihrem Führerschein vermerkt sind (z. B. Brillenpflicht), einhalten.

Umtausch eines ausländischen Führerscheins in einen polnischen Führerschein

Wenn Sie länger als sechs Monate in Polen fahren möchten, müssen Sie den Umtausch Ihres ausländischen Führerscheins in einen polnischen Führerschein beantragen.

Die Umschreibung des Führerscheins erfolgt wie folgt:

Den Antrag können Sie persönlich oder per Post bei den folgenden Behörden (je nach Wohnort) einreichen:

  • Kreisamt („Starostwo Powiatowe“)
  • Stadtverwaltung („Urząd Miasta“)
  • Bezirksamt Warschau („Urząd Dzielnicy“)

Erforderliche Unterlagen:

  • Das ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformular (online oder beim Amt erhältlich; wenn Sie kein Polnisch sprechen, wird empfohlen, sich vom Amt helfen zu lassen)
  • Aktuelles Passfoto (Größe: 35x45 mm)
  • Reisepass oder Aufenthaltstitel („Karta Pobytu“)
  • Eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels, Visums oder eines anderen Dokuments, das Ihr Aufenthaltsrecht in Polen sowie Ihre Wohnsitzanmeldung („Zameldowanie“) bestätigt
  • Beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins ins Polnische sowie eine Kopie des Führerscheins

Wenn Sie den Umtausch nicht rechtzeitig beantragen oder Ihr Führerschein nicht umgetauscht werden kann, dürfen Sie in Polen nicht weiter mit Ihrem ausländischen Führerschein fahren und müssen die polnische Fahrprüfung ablegen.